Mit der Änderung der Corona Schutzverordnung des Landes Niedersachsen ergeben sich für uns folgende Änderungen...
• Die allgemeine Maskenpflicht sowie der Anwesenheitsnachweis entfallen vorläufig
• Um unsere Mitarbeiter und Trainer zu schützen, ist weiterhin das Tragen einer FFP 2 Maske dort vorgeschrieben, wo Mindestabstände nicht einzuhalten sind. Dies gilt vor allem für das Fertigmachen der Schulpferde sowie die notwendigen Hilfestellungen beim Reitunterricht (Nachgurten etc.). Im Zweifelsfall entscheidet der Mitarbeiter bzw. der Trainer, ob das Tragen einer Maske entfallen kann.
• Wir empfehlen weiterhin das freiwillige Tragen von Masken in allen Bereichen, bei denen es zu engerem Kontakt kommen kann. Eine Maske ist demzufolge mitzuführen und griffbereit zu haben.
• Covid 19 positive Personen sind weiterhin vom Betreten der Reitanlage ausgeschlossen.
Bitte bleibt weiter vorsichtig und gesund!
Der Vorstand 05.04.2022